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Igor Levit (Fotocredit Felix Broede)

Mittwoch4Sep

35. Musikfest Bremen
»Klavierabend«


19:30 Uhr | Großer Saal

Programm:
Johann Sebastian Bach: Chromatische Fantasie und Fuge d-Moll BWV 903
Johannes Brahms: 6 Klavierstücke op. 118
Ludwig van Beethoven: Sinfonie Nr. 7 A-Dur op. 92 (Bearbeitung für Klavier von Franz Liszt)

Igor Levit ist als weltweit gefeierter Pianist wie als politischer Aktivist eine außergewöhnliche Persönlichkeit. Für die New York Times vereint er »erlesene technische Versiertheit, außergewöhnliche Kultiviertheit des Tons und kühne programmatische Werkdurchdringung«, kurz, er sei einer der »bedeutendsten Künstler seiner Generation«. Abseits der Bühne ist es für ihn parallel aber auch eine Pflicht, sich als Musiker ebenso gesellschaftskritisch zu Themen wie Antisemitismus und Ausgrenzung zu äußern. Bei seinem ersten Klavierabend beim Musikfest wird er aber zuallererst die Musik sprechen lassen – und wie! Mit der chromatischen Fantasie und Fuge d-Moll BWV 903 setzt er eines der bedeutendsten instrumentalen Einzelwerke Bachs aufs Programm. Johannes Brahms schätzte es als junger Virtuose ebenso wie Franz Liszt. Während Brahms mit seinen 6 Klavierstücken op. 118 aus der kleinsten musikalischen Einheit Werke von großer Komplexität und Schönheit erzeugt, könnte man in Liszts Bearbeitung der Siebten Beethovens für Klavier solo meinen, ein ganzes Orchester zu hören – umso mehr bei einem Pianisten wie Igor Levit mit seinem vielfarbigen und facettenreichen Klang!

Igor Levit Klavier

Veranstalter

  • Musikfest Bremen gGmbH

    Musikfest Bremen gGmbH

    Domsheide 3
    28195 Bremen

    info@musikfest-bremen.de0421 / 33 66 77

Preiskategorie 1
75,00 € Normal
60,00 € Ermäßigt

Preiskategorie 2
65,00 € Normal
52,00 € Ermäßigt

Preiskategorie 3
55,00 € Normal
44,00 € Ermäßigt

Preiskategorie 4
40,00 € Normal
32,00 € Ermäßigt

Preiskategorie 5
20,00 € Normal
16,00 € Ermäßigt

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Die Ermäßigung gilt für Schüler*innen, Studierende bis 30 Jahre, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Erwerbslose und Sozialhilfeempfänger*innen sowie Schwerbehinderte ab GdB 70, nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises.

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