AGB – Der Glocke Veranstaltungs-GmbH Bremen


§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Versand und Reservierung
§ 4 Veranstaltungsausfall und Veranstaltungsverlegung
§ 5 Zahlungen
§ 6 Haftung, Schadenersatz
§ 7 Datenschutz und Datenverarbeitung
§ 8 Sonstige Regeln
§ 9 Information nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
§ 10 Schlussklauseln

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich | zum Inhaltsverzeichnis

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Lieferungen von Eintrittskarten. Für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Vermietung der Glocke gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Glocke Veranstaltungs-GmbH in ihrer Fassung vom Dezember 1995, für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Künstlerverträgen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Künstlerverträge der Glocke Veranstaltungs-GmbH.


§ 2 Vertragsabschluss | zum Inhaltsverzeichnis

Durch den Kauf von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (im folgenden Kunden genannt) und dem Veranstalter der Veranstaltung, für welche die jeweilige Eintrittskarte als Zugangsberechtigung gilt (im folgenden Veranstalter genannt), zustande. Die Glocke Veranstaltungs-GmbH vermittelt nur namens und im Auftrage des jeweiligen Veranstalters den Kaufvertrag und wird vom Kunden mit der Abwicklung des Kartenkaufes und eventuell dem Versand der Eintrittskarten beauftragt. Karten werden nur an Endkunden verkauft. Falls der Kunde Eintrittskarten für eine Veranstaltung kauft, für die die Glocke Veranstaltungs-GmbH als Veranstalter verantwortlich ist, kommt ein direkter Kaufvertrag zwischen Kunden und Glocke Veranstaltungs-GmbH zustande. In diesem Fall gelten die folgenden Regelungen so, als wäre die Glocke Veranstaltungs-GmbH die dritte Partei, der Veranstalter.

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von dem Kunden aus, sobald der Kunde Eintrittskarten per Telefon, Fax oder E-Mail bestellt. Mit der Bekanntgabe einer Reservierungsnummer durch die Glocke Veranstaltungs-GmbH nimmt der Veranstalter das Vertragsangebot des Kunden unter der den Vertrag auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist.

Sofern die Glocke Veranstaltungs-GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz auf die vermittelt durch die Glocke Veranstaltungs-GmbH geschlossenen Verträge keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, jeder Kauf von Eintrittskarten bindend ist und zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten verpflichtet.

Für den Kauf von Eintrittskarten von dritten Veranstaltern gelten die AGB's des jeweiligen Veranstaltungsorts und/oder Veranstalters. Der Kunde kann die Eintrittskarten nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben. Soweit der Kunde Wiederverkäufer ist und die Eintrittskarten weiterveräußert, handelt dieser nicht als Vertreter der Glocke Veranstaltungs-GmbH.


§ 3 Versand und Reservierung | zum Inhaltsverzeichnis

Die Eintrittskarten werden dem Kunden nach fristgerechter Zahlung auf eigene Gefahr per Post übersandt. Soweit die Eintrittskarten dem Kunden nicht innerhalb der üblichen Post-Laufzeiten (zwei Werktage) zugehen, ist er verpflichtet, unverzüglich die Glocke Veranstaltungs-GmbH zu informieren. Für die Versendung per Post an den Endkunden erhebt die Glocke Veranstaltungs-GmbH eine einmalige Versandkostenpauschale. Reservierte Karten müssen innerhalb von 8 Tagen bezahlt und abgeholt werden. Bei Abholung wird eine einmalige Reservierungskostenpauschale zu den Eintrittskarten erhoben. Dies gilt für Veranstaltungen jeglicher Art. Soweit die Glocke Veranstaltungs-GmbH für Veranstaltungen eine Abendkasse durchführt, kann die Reservierung von Karten auch an die Abendkasse erfolgen. Die Karten müssen in diesem Fall bis spätestens 0,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden.


§ 4 Veranstaltungsausfall und Veranstaltungsverlegung | zum Inhaltsverzeichnis

Für den Fall, dass eine Veranstaltung ausfällt, ist der Kunde berechtigt, sich den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis zu 2 Wochen nach dem Ausfall erstatten zu lassen. Weitergehende Ansprüche, wie z. B. die Rückerstattung der Versandkostenpauschale, Reise- oder Hotelkosten sind ausgeschlossen.

Die Glocke Veranstaltungs-GmbH nimmt im Fall einer Veranstaltungsabsage nur solche Karten zurück, die auch in der Verkaufsstelle der Glocke Veranstaltungs-GmbH erworben wurden. Auch bei der Rückabwicklung handelt die Glocke Veranstaltungs-GmbH im Auftrag und im Namen des Veranstalters. Die Rückabwicklung ohne Vorlage der Originalkarten ist ausgeschlossen.


§ 5 Zahlungen | zum Inhaltsverzeichnis

Soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung durch Überweisung, Barzahlung, Kreditkarte oder EC-Karte.

Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum des Veranstalters. Soweit die Bezahlung der Eintrittskarten nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt (bei Banküberweisung gilt der Zahlungseingang auf dem Konto der Glocke Veranstaltungs-GmbH), gilt der Vertrag zwischen Veranstalter und Kunden als nicht zustande gekommen. Die Glocke Veranstaltungs-GmbH hat das Recht, die Eintrittskarten wieder in den freien Verkauf zu geben. Der Umtausch bzw. die Rücknahme von bezahlten oder garantierten Eintrittskarten ist ausgeschlossen.


§ 6 Haftung, Schadenersatz | zum Inhaltsverzeichnis

Eine Haftung der Glocke Veranstaltungs-GmbH kommt nur nach den Grundsätzen einer Eigenhaftung des Vertreters in Betracht. Ansprüche, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, können nur gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Kunden gegen die Glocke Veranstaltungs-GmbH aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaiger in diesen Ereignissen liegender unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.


§ 7 Datenschutz und Datenverarbeitung | zum Inhaltsverzeichnis

Die Glocke Veranstaltungs-GmbH bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, etc.) werden durch die Glocke Veranstaltungs-GmbH in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Glocke Veranstaltungs-GmbH ist berechtigt, diese Daten an den Veranstalter oder sonstige Dritte, die mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragt sind, zu übermitteln, soweit dies notwendig ist.

Solange der Kunde nicht widerspricht, ist die Glocke Veranstaltungs-GmbH darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes der Glocke Veranstaltungs-GmbH zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann von dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.


§ 8 Sonstige Regeln | zum Inhaltsverzeichnis

Besetzungs- und Programmänderungen sowie veränderte Anfangszeiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, sofern der Charakter der Veranstaltung nicht grundsätzlich geändert wird.

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem späteren, von der Leitung des Hauses festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In vielen Fällen ist das erst zur Pause möglich.

Die Glocke Veranstaltungs-GmbH behält es sich vor, einzelne Veranstaltungen in Bild und Ton aufzuzeichnen, bzw. die Aufzeichnung durch Dritte vorzunehmen und das aufgezeichnete Material zu verwerten. Die Verwertungsrechte an den Bildern, auch wenn einzelne Besucher darauf zu erkennen sind, liegen vollumfänglich bei der Glocke Veranstaltungs-GmbH.

Das Fotografieren oder Aufzeichnen von Veranstaltungen auf Ton- und/oder Bildträgern ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet und löst Schadenersatzpflichten aus.

Die Glocke Veranstaltungs-GmbH behält sich vor, Besucher aus dem Haus zu weisen, falls die Veranstaltungen durch diese erheblich gestört werden. In diesem Fall hat der Besucher kein Recht auf Erstattung des Kartenpreises.

Im Hause der Glocke besteht Garderobenzwang. Aus Sicherheitsgründen sind Mäntel, Jacken, Schirme, Stöcke und ähnliche Gegenstände an den dafür vorgesehenen und speziell gekennzeichneten Garderoben gegen Entrichtung des jeweiligen Garderobenentgeltes abzugeben.


§ 9 Information nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz | zum Inhaltsverzeichnis

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.


§ 10 Schlussklauseln | zum Inhaltsverzeichnis

Sollten einzelne Punkte aus dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bremen.

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten Bremen.

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bremen.

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten Bremen.

Bremen, August 2017

Öffentliches Verfahrensverzeichnis


Das Öffentliches Verfahrensverzeichnis zum Download